FAQ – Rezepte, Zuzahlungen & Kostenerstattung | Sanitätshaus Schwabing

Erstellt von Stefan Konopatzki, Geändert am Mi, 9 Jul um 10:22 NACHMITTAGS von Stefan Konopatzki

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Abwicklung Ihrer Rezepte, zur Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen sowie zu gesetzlichen Zuzahlungen.

Allgemeine Voraussetzungen zur Rezeptabrechnung

Wann übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten unter folgenden Voraussetzungen:

  • Wir haben einen bestehenden Vertrag mit Ihrer Krankenkasse.

  • Ihr Rezept ist maximal 28 Tage alt (ab Ausstellungsdatum gerechnet).

  • Bei Allergiebettwäsche: Es handelt sich um Ihre erste Versorgung oder mindestens 10 Jahre sind seit der letzten Versorgung vergangen.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Rezepte sind grundsätzlich maximal 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig (unabhängig, ob ein Quartal überschritten wird). Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von 3–5 Werktagen. Falls diese Frist überschritten wird, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt und lassen Sie sich ein Ersatzrezept ausstellen. 

Muss ich mein Rezept innerhalb des Quartals einlösen?

Nein, das Quartal spielt bei der Rezeptgültigkeit keine Rolle. Entscheidend sind die 28 Tage ab Ausstellungsdatum. Die vierteljährliche Vorlage der Krankenversicherungskarte beim Arzt betrifft nur die Abrechnung des Arztbesuchs, nicht Ihr Rezept.

Kosten und gesetzliche Zuzahlungen

Was ist die gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr)?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt generell 10% des Rezeptwertes, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Diese Rezeptgebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und fällt bei jedem Rezept an.

Wer muss die gesetzliche Zuzahlung leisten?

Die Zuzahlungspflicht gilt ausschließlich für gesetzlich Versicherte. Folgende Personen sind von der Zuzahlungspflicht befreit:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

  • Schwangere 

  • Personen mit gültiger Zuzahlungsbefreiung (Nachweis erforderlich)

Falls Sie befreit sind, senden Sie uns bitte eine digitale Kopie Ihres Befreiungsausweises oder fügen Sie diesen dem Rezept bei.

Was genau muss ich als Kunde bezahlen?

Als gesetzlich Versicherter bezahlen Sie normalerweise:

  • Gesetzliche Zuzahlung (5 bis 10 Euro)

  • Ggf. Versandkosten bei bestimmten Produkten

  • Ggf. Kaution (z. B. TENS-Geräte)

  • Wirtschaftlichen Aufpreis für höherwertige Produkte oder Qualitäten, falls gewünscht

Muss ich bei Verlängerungsrezepten erneut die Zuzahlung leisten?

Nein. Bei Therapieverlängerungen (z. B. Verlängerung der Nutzung eines TENS-Geräts) fällt keine weitere gesetzliche Zuzahlung an. Bitte unterschreiben Sie lediglich jedes neue Rezept auf der Rückseite oben links („Empfangsbestätigung“) und senden Sie es uns zu.

Besonderheiten für Privatversicherte

Wie läuft die Kostenübernahme bei Privatversicherten ab?

Privat Versicherte zahlen zunächst den vollen Betrag bei der Bestellung. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse zur Erstattung ein.

Wichtig: Wählen Sie auf unserer Website stets das Produkt für Privatversicherte oder Selbstzahler. Produkte mit der Kennzeichnung „Auf Rezept“ sind ausschließlich für gesetzlich Versicherte vorgesehen.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht?

  • Wirtschaftliche Aufpreise für bessere Produktqualitäten (z. B. weichere Allergiker-Bettwäsche)

  • Versandkosten (da Krankenkassen traditionell von einem Kauf im lokalen Geschäft ausgehen)

  • Ersatz- oder Zweitsets (z. B. Wochenendhäuser, getrennte Haushalte)

Probleme und Fehler bei Rezepten

Was mache ich, wenn mein Rezept älter als 28 Tage ist?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt und lassen Sie ein neues Rezept ausstellen. Eine Abrechnung älterer Rezepte ist nicht möglich.

Was passiert, wenn mein Rezept Fehler enthält?

Wir informieren Sie umgehend und bitten Sie, das Rezept von Ihrem Arzt korrigieren oder neu ausstellen zu lassen.

Zusammenfassung der wichtigen Punkte:

  • Rezept maximal 28 Tage gültig

  • Gesetzliche Zuzahlung: 5 bis 10 Euro (nicht bei Therapieverlängerungen)

  • Privatversicherte zahlen vorab und rechnen später mit der Versicherung ab

  • Qualität über medizinische Standardversorgung hinaus wird privat getragen

Kontakt für weitere Fragen

Bei offenen Fragen zur Rezeptabwicklung, Zuzahlung oder Erstattung:

  • E-Mail: info@sanitaetshaus-online.shop
     oder info@tens-zentrale.de

Originalrezepte bitte senden an:

Sanitätshaus Schwabing
Karl-Theodor-Straße 95-97
80796 München

Telefonischer Kontakt gerne nach vorheriger Absprache per E-Mail.

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